Kurzzeitkennzeichen
- HolgerD
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Kurzzeitkennzeichen
11 Aug. 2003 21:40
Hallöle!
Kennt sich einer damít aus?
Also was kostet sowas? Darf ich auch ausserhalb der regulären Überführung damit fahren?
Thx schon mal für die Antwort(en)
Greets
HolgerD
Nachricht bearbeitet (08-11-03 21:41)
Kennt sich einer damít aus?
Also was kostet sowas? Darf ich auch ausserhalb der regulären Überführung damit fahren?
Thx schon mal für die Antwort(en)
Greets
HolgerD
Nachricht bearbeitet (08-11-03 21:41)
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- Blondi
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Re: Re: Kurzzeitkennzeichen
12 Aug. 2003 16:59
Hallo Holger,
weiter unten findest du die genaue Definition zum Kurzzeitkennzeichen.Im Kurzformat gilt:
Mit Doppelkarte der Versicherung zum Straßenverkehrsamt.Dort bekommst du das Kennzeichen (ca 10€)dazu benötigst du Schilder(ca 10€).Das Kennzeichen gilt in der Regel für 3 Tage,fahrten sind erlaubt, allerdings nicht ins Ausland.
In diesem Sinne ein nettes *bub bub*
Blondi
Aus meinen Unterlagen:
Kurzzeitkennzeichen
Zum 01. Mai 1998 ist die 27. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL I S. 441 ff.) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wurde u. a. das sog. Kurzzeitkennzeichen eingeführt, das seit 01. Mai 1998 zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt mithin bei einmaliger Verwendung das rote Kennzeichen. Das rote Kennzeichen existiert als sog. Händlerkennzeichen zur mehrmaligen Verwendung weiter.
Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.
Beispiel:
20
05
00
Dies bedeutet, daß der Ablauftag hier der 20. Mai 2000 ist.
Für den Benutzer ist das Verfahren einfacher, als beim ehemaligen roten Kennzeichen, da daß Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden muß. Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 EUR erhoben; hinzu kommen 6 bis 8 EUR für ein Schilderpaar. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diese kann zum Beispiel über die ADAC-Geschäftsstelle bezogen werden.
weiter unten findest du die genaue Definition zum Kurzzeitkennzeichen.Im Kurzformat gilt:
Mit Doppelkarte der Versicherung zum Straßenverkehrsamt.Dort bekommst du das Kennzeichen (ca 10€)dazu benötigst du Schilder(ca 10€).Das Kennzeichen gilt in der Regel für 3 Tage,fahrten sind erlaubt, allerdings nicht ins Ausland.
In diesem Sinne ein nettes *bub bub*
Blondi
Aus meinen Unterlagen:
Kurzzeitkennzeichen
Zum 01. Mai 1998 ist die 27. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL I S. 441 ff.) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wurde u. a. das sog. Kurzzeitkennzeichen eingeführt, das seit 01. Mai 1998 zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben wird. Das Kurzzeitkennzeichen ersetzt mithin bei einmaliger Verwendung das rote Kennzeichen. Das rote Kennzeichen existiert als sog. Händlerkennzeichen zur mehrmaligen Verwendung weiter.
Das Kurzzeitkennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.
Beispiel:
20
05
00
Dies bedeutet, daß der Ablauftag hier der 20. Mai 2000 ist.
Für den Benutzer ist das Verfahren einfacher, als beim ehemaligen roten Kennzeichen, da daß Kurzzeitkennzeichen nicht mehr an die ausgebende Zulassungsstelle zurückgegeben werden muß. Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,20 EUR erhoben; hinzu kommen 6 bis 8 EUR für ein Schilderpaar. Zur Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens ist die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte erforderlich. Diese kann zum Beispiel über die ADAC-Geschäftsstelle bezogen werden.
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- Stephan
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Re: Re: Kurzzeitkennzeichen
12 Aug. 2003 17:49
Die Versicherungen lassen sich eine so kurze Abdeckung gern sehr gut bezahlen... Die Summe wird aber bei anschliessender Zulassung in der Regel voll verrerechnet.
bub bub
Stephan
bub bub
Stephan
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- HolgerD
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Re: Re: Kurzzeitkennzeichen
14 Aug. 2003 17:55
Thx für die Infos.
Hab nun von meiner Versicherung zwei Doppelkarten bekommen.
Die erste fürs K-Kennzeichen, und die andere zum richtigen Anmelden.
Kostenfaktor: 15 € incl. Kennzeichen für 5 Tage
Greets
HolgerD
Hab nun von meiner Versicherung zwei Doppelkarten bekommen.
Die erste fürs K-Kennzeichen, und die andere zum richtigen Anmelden.
Kostenfaktor: 15 € incl. Kennzeichen für 5 Tage
Greets
HolgerD
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