Wiederzulassung
- alter_neuling
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Wiederzulassung
25 Feb. 2019 23:09habe eine recht junge XBR (16.000 km) erworben, die leider seit 2011 abgemeldet, jedoch inzwischen auf einen technisch guten Stand gebracht ist.
Wie gelange ich moeglichst rasch zu einer Wiederzulassung? Ich moechte das Ding ja fahren und nicht als blosses 'Ersatzteil' stehen lassen
Hat jemand Erfahrung bei einer Zulassung mit H-Kennzeichen?
Zulassung ohne Tuev: NEIN!
Tuev ohne Zulassung: NEIN!
Irgendwie sind die Paragraphen oder die Damnen und Herren, die darueber wachen, durcheinander
Alter_Neuling
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- rottengirl
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Re: Wiederzulassung
26 Feb. 2019 06:15Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- ThomasEssen
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Re: Wiederzulassung
26 Feb. 2019 07:04Eine H-Zulassung macht meiner Meinung nach keinen Sinn, weil Du erheblich mehr Steuern für ein H-Kennzeichen zahlst als wenn Du die Honda normal zulässt.
Das gleiche Problem mit der Zulassung hatte ich auch nachdem ich meine Honda gekauft hatte. Seinerzeit konnte ich einen Prüfer bewegen das Moped bei mir zu Hause abzunehmen. Das dürfte aber eine Ausnahme gewesen sein.
Ansonsten könntest Du das Moped z.B. von einer Werkstatt abholen lassen bei denen HUU gemacht werden. Oder auf einem Hänger zum TüV usw.
Weitere Möglichkeit: Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt holen und damit zum TüV fahren. Jetzt werden einige aufschreien, weil es seit zwei oder drei Jahren auch nicht mehr möglich war. Kurzzeitkennzeichen nur wenn HUU gültig war, hies es.
Vor kurzem habe ich gehört, dass für diese Regelung nun wieder eine Ausnahme eingeführt wurde. Es gibt demnach das Kurzzeitkennzeichen auch dann wenn keine gültige HUU besteht. Aber!!! Das Kennzeichen darf ausschlieslich für Fahrten zur HUU und zurück benutzt werden!
Wie gesagt: Das ist Hörensagen! Google mal danach oder...
Am besten rufst Du mal Dein Straßenverkehrsamt an und fragst danach.
Gruß Thomas
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- SPNT
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Re: Wiederzulassung
26 Feb. 2019 19:17vielleicht hilft das hier weiter.
Autofahren ohne Zulassung oder mit ungestempelten Kennzeichen ist erstmal nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen: Alle Fahrten, die in Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung stehen, dürfen auch mit ungestempelten Kennzeichen gemacht werden.
Wer in einem Auto mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Zulassung – doch das ist nicht per se verboten. In manchen Fällen ist das Fahren ohne Zulassung sogar erlaubt. Eine von diesen Situationen ist ziemlich naheliegend: die Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden. Für den Weg zum Kfz-Amt braucht das Auto keine Zulassung. Außerdem sind auch alle anderen Fahrten, die in Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen, laut § 10 Abs. 4 FZV gesetzlich erlaubt. Dazu zählt zum Beispiel der Weg zur Hauptuntersuchung (HU) oder zur Sicherheitsüberprüfung. Auch Rückfahrten von der KFZ-Stelle nach der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs sind bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung zulässig, solange es zu diesem Zeitpunkt noch versichert ist oder das Kennzeichen nicht schon einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde. Wichtig ist, dass Autofahrer, die mit ungestempelten Kennzeichen fahren, den kürzesten und den direkten Weg für die jeweilige Strecke zur Behörde oder Werkstatt nehmen. Alle Fahrten, die nicht der Zulassung des Fahrzeugs dienen, sind verboten. Was "direkt" in diesem Zusammenhang bedeutet, wurde ebenfalls definiert: Die Fahrten dürfen nur durch den Bezirk der Zulassung und maximal einen anderen, angrenzenden Bezirk führen.
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- Harri
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Re: Wiederzulassung
26 Feb. 2019 20:35Bei uns und ich weiß es von vielen andere auch, muß man zB gar nicht mehr das Fahrzeug vorführen. Fast alle meiner Zulassungen in den letzten 5 Jahren hat meine Frau (ohne Klasse 1 ) selbstständig gemacht.
Eine Fahrt mit einem abgemeldeten Fahrzeug zur Zulassungsstelle incl die Hauptuntersuchung war hier zB möglich wenn das Fahrzeug vorher im gleichen oder unmittelbarem Nachbarkreis angemeldet war. Das Kuriose war, daß diese Fahrt mit dem Kennzeichen erfolgen mußte unter dem es das letzte mal zugelassen war. (Das fehlte bei mir, sodaß ich für die eine Fahrt extra ein Nummernschild des alten LKs neu machen lassen mußte) Das Fahrzeug mußte mit einer EVB Nummer von der Versicherung, einmal für die Fahrt mit altem Kennzeichen versehen sein und für die dann wirkliche Anmeldung auf einem anderen Kennzeichen wurde eine zweite EVB benötig.
Das sind alles Sachen, die man nicht verstehen muß und sich am besten frisch vor Ort erklären läßt und keinesfalls hinterfragen darf.
Aktuell würde ich bei uns, das Fahrzeug zu einer Werkstatt in der Nähe die Hauptuntersuchungen macht schieben und mit der frischen Untersuchung ohne Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden.
Kennzeichen kaufe ich übrigens mittlerweile nicht mehr überteuert vor Ort sondern suche mir ein Wunschkennzeichen online aus und lasse es dann in einer Werkstatt für Behinderte machen . Unabhängig von der Förderung ist die ganze Sache incl Porto/Wunschkennzeichengebühr/Schildkosten bei Moped genauso teuer, bzw beim Auto sogar günstiger als beim freundlichen Schilderherstelle bei der Zulassungsstelle und beinhaltet keine Wartezeit.
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- ralle
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Re: Wiederzulassung
27 Feb. 2019 23:14würde auch bei der Zulassungsstelle nachfragen. Hier im LK war es vor knapp 3 Jahren relativ einfach, das kann aber heute schon wieder anders aussehen.
Zitat: "Tuev ohne Zulassung? Nein!" Das ist Quatsch. Natürlich kann man ein Kfz zur Hauptuntersuchung vorstellen. Die wollen Geld verdienen!
Gruß
ralf
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- rowi
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- ralle
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Re: Wiederzulassung
28 Feb. 2019 09:55Fahrzeugpapiere zusammensuchen, Personalausweis, EVB der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen und Geld einstecken und dann ab zur Zulassungsstelle (natürlich NICHT mit dem abgemeldeten Motorrad!) und den Fall schildern. Wenn "Nein" dann Plan B
Wenn Ja dann Kennzeichen besorgen, dranschrauben, zur HU, mit neuer EVB und HU-Bescheinigung wieder zur Zulassungsstelle und normale Zulassung.
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- alter_neuling
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Re: Wiederzulassung
28 Feb. 2019 10:04Vielen Dank an ale!
Falls einer noch Bedarf hat: der WIKIPEDIA-Artikel:
Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Ist recht informativ und war mir bekannt.
Alles gut, nur mein Problem waren wiederspruechliche Auskuenfte vom TUev und Strassenverkehrsamt; inzwischen ist Dank der Hilfe von Udo die Tuev-Huerde geschafft. Nun bin ich noch gespannt, ob die Behoerde hier ein Problem macht, weil das KFZ mehr als 7 (sieben Jahre) nicht zugelassen war: Ich hoffe auf eine Ermessensentscheidung zu meinen Gunsten.
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- clubman*
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Re: Wiederzulassung
28 Feb. 2019 12:44wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war ist in der Regel eine Vollabnahme nötig, eine normale Hauptuntersuchung reicht dann nicht aus. Es wird ein neuer Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Sollte alles kein Problem sein habe ich schon mehrmals gemacht falls du nicht weiter kommst ruf mich an.
VG Oskar
Oskar mit :gb: aus Dortmund
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- xbrge
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Re: Wiederzulassung
28 Feb. 2019 14:38Oscar eine normale TÜV Abnahme reicht.
Vollabnahme wie früher gibt's nicht mehr.
Gruss
Ralf
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- Udo
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- twinronny
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Re: Wiederzulassung
28 Feb. 2019 18:42Einziges Problem war die Einstufung als Kleinkraftrad. Im Straßenverkehrsamt hatten die nur noch Leichtkrafträder auf ihrem Rechner. Aber sie zeigten sich letztendlich sehr kooperativ und so gelang es am Ende doch die Kreidler wieder als KKR auf die Straße zu bringen.
Gruß
Ronald
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- clubman*
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Re: Wiederzulassung
28 Feb. 2019 22:42Oskar mit :gb: aus Dortmund
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- Harri
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Re: Wiederzulassung
28 Feb. 2019 23:12So nebenbei, wenn man den Verdacht hat, daß Daten händisch übertragen wurden, lohnt es sich noch in der Zulassungsstelle zu kontrollieren, ob alles richtig übertragen wurde. Einige Sachen, zB der Zusatz gilt wie als vor 89 erstzugelassen, müßen nicht übernommen werden. Diese Eintragung hatte nur einmalig einen Sinn für die allerste Neuzulassung und danach kann man darauf verzichten, bzw wenn man mehr eintragen lassen will geht dadurch Eintragungsplatz im "Schein" verloren.
Andrerseits wenn etwas falsch übertragen wurde, kann man sich immer noch überlegen, ob eine nicht ganz richtige Übertragung nicht evtl Vorteile hat.
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- alter_neuling
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Re: Wiederzulassung
05 März 2019 16:42Leider wurde die Umschreibung (April 2001) auf 44 PS uebersehen; dies will ich morgen nachholen lassen;
ansonsten ging's glatt.
Der Haken war eindeutig, dass hier in Mittelhessen die Gueltigkeit der Kurzkennzeichen auf den Zulassungsbezirk beschraenkt ist.
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- Harri
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Re: Wiederzulassung
05 März 2019 20:20 - 05 März 2019 20:22Viel Spass noch.
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- alter_neuling
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Re: Wiederzulassung
06 März 2019 14:51Aenderung (27 => 44 PS) probemlos: gestern per email moniert; Antwort heute frueh: Bitte hinfahren und korrekte Unterlagen abholen gegen Abgabe der nicht zutreffenden.
Der Laden hier funktioniert wirklich gut - das wusste ich - die Rechtslage ist/war das Problem
Schoenen Dank fuer saemtliche Hinweise und Kommentare.
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- xbrge
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Re: Wiederzulassung
06 März 2019 15:07Kurzzeitkennzeichen sind doch Bundeseinheitlich geregelt, deshalb kann ich das mit dem Zulassungsbezirk nicht glauben.
Gruss
Ralf
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- rowi
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Re: Wiederzulassung
06 März 2019 16:26Steht da.: www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
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