Gebrauchte XBR
- Keusen
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Gebrauchte XBR
03 Jan. 2010 18:30Worauf sollte man besonders achten wenn man
eine gut erhaltene gebrauchte XBR sucht ?
Gibst besondere Schwachstellen ?
Welche km Leistung ist noch vertretbar bzw.
bei welcher km Leistung macht ihr ne Motorrevision
Danke und Grüße
Eugen j.keusen
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- galaktischer
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Re: Re: Gebrauchte XBR
03 Jan. 2010 19:03Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Keusen
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Re: Re: Gebrauchte XBR
03 Jan. 2010 20:25irgendwie komme ich mit dieser Form des forums und seinen Suchfunktionen noch nicht klar
aber ich bin ja lernfähig
Wollte mir ne 1990 er mit 44PS und Speiche an Land ziehen
also eigentlich nicht außergewöhnliches an dem Mopped zu beachten
dann schau ich mir das Teil nächste Woche mal an
Wie steht denn die Ersatzteilversorgung mit Verschleisstielen so ?
Grüße
Eugen j.keusen
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- everRFVC
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Re: Re: Gebrauchte XBR
03 Jan. 2010 20:46Ersatzteile gehn, Vershcleißteile auch, aber manche spezifischen Teile die gern kaputt gehen werden rar.
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- Tiktak
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Re: Re: Gebrauchte XBR
11 Jan. 2010 19:00> 1990 = du mußt dauernd AU machen
>
Das stimmt so nicht ganz ... meine ist Erstzulassung 03/1990 aber in den Papieren ist eingetragen das sie als vor 01/1989 zugelassen gilt. Also keine AU.
Hab unsere zum Verkauf angeboten ... schau mal bei der "Biete-Seite" und da den Beitrag: "Verkaufen unsere XBR"
Gruß, Tiktak
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- Harri
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Re: Re: Gebrauchte XBR
11 Jan. 2010 20:41> Das stimmt so nicht ganz ... meine ist
> Erstzulassung 03/1990 aber in den Papieren ist
> eingetragen das sie als vor 01/1989 zugelassen
> gilt. Also keine AU.
Das mag bei Deiner XBR so sein.
Für normale XBRs gilt: EZ nach 1.1.89 heißt AU. Der angesprochene Eintrag ist bzgl der AU Pflicht nicht relevant.
nur so nebenbei:
Wenn ich ein Moped kaufe, dann interessieren mich die paar Kröten für eine AU, die noch dazu nur alle zwei Jahre fällig werden, gar nicht, bzw sollten eher kein kaufentscheidendes Argument sein, wenn der Rest stimmt
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- everRFVC
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Re: Re: Gebrauchte XBR
11 Jan. 2010 22:25Keine AU vorgeschrieben= beim TÜV ein Problem weniger

Ansonsten geb ich dir recht Harri.
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- schraubaer
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Re: Re: Gebrauchte XBR
12 Jan. 2010 16:45das Thema AUK hatte ich dieses Jahr ebenfalls. Zwei TÜV-Prüfstellen wollten unbedingt eine AUK machen, weil angeblich das Datum der tatsächlichen Zulassung zählt. Der ortsansässige DEKRA-Prüfer fand den Eintrag vor 1/89 zugelassen gut und hat sich, mir und der XBR die AUK erspart. Von Honda gibt es ein Gutachten über die Leistungsänderung in dem darauf hingewiesen wird, daß die abgasmässigen Änderungen unberücksichtigt blieben, weil die Fahrzeuge als vor 1/89 zugelassen gelten. Also Prüfstelle gut aussuchen und Geld und Nerven sparen.
Gruß
schraubaer
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- everRFVC
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Re: Re: Gebrauchte XBR
12 Jan. 2010 21:29
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- Enrico
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Re: Re: Gebrauchte XBR
14 Jan. 2010 18:45www.honda.de/images/multimedia/XBR500_PC15_85_86.pdf
www.honda.de/images/multimedia/XBR500S_PC15_87.pdf
www.honda.de/images/multimedia/XBR500S_PC15_88.pdf
Da ich eine EZ 86 und eine EZ 90 vom dem gleichen Bj 86 habe, finde ich das auch albern wenn zwei gleiche Motorräder unterschiedlich behandelt werden.
Ich werd mal probieren was mein Grünkittel dazu sagt.
Gruß Enrico
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- Elmar
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Re: Re: Gebrauchte XBR
16 Jan. 2010 11:25leider hilft der Schrieb von Honda nicht weiter. Ich wollte bei meiner 88er mit EZ 90 den Nachtrag nachtragen lassen, weil der Händler offenbar verpeilt hatte damals, den Schlüsselsatz mit "gilt als vor dem 01.01.1989 zugelassen..." beim Verkauf reinzutippen in die Papiere. Das trägt einem der ordentliche TÜV leider auch mit noch so vielen Nachweisen, z.B. Nachweis anhand xbr Papiere mit Seriennummerabweichung unter 10, gleicher EZ und gleicher Ausstattung, aber mit Schlüsselsatz, nicht nach. Und für AU scheints nach Harris Darstellung, die sich mit meinen Erfahrungen beim TÜV deckt, eh nicht zu helfen.
Elmar
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- Enrico
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Re: Re: Gebrauchte XBR
17 Jan. 2010 15:02dann gebe ich meinen "Senf" auch noch dazu:
Meine XBR stammt aus 1988 und wurde am 22.3.90 erstmals zugelassen.
Der Vorbesitzer hat in 2008 eine Hauptuntersuchung bei der GTÜ machen
lassen und keine AU benötigt, weil im Schein der Vermerk "Gilt bezügl.
§47 StVZO Abs. 7 als vor dem 1.1.1989 erstmals in den Verkehr gekommen"
stand. Bei der Ummeldung auf mich wurden Zulassungsbescheinuígung I und II
ausgestellt, bei denen ich Wert darauf gelegt habe, diese Passage unbedingt
zu übernehmen. Noch bin ich in dem Glauben, dass das genügen sollte -
die nächste HU ist im März. Ich bin gespannt....
Jürgen
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- Harri
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Re: Re: Gebrauchte XBR
17 Jan. 2010 20:41Zu den Absätzen bzgl der Geräusche also zur 78/1015/EWG will ich mich jetzt hier nicht groß äußern.
Zu den voneinander vollkommen unabhängigen Begriffen AU und Abgasverhalten Prüfung Stichtag 1.1.89 bringe ich gerne mal etwas Licht ins Dunkle.
Abgasverhalten Prüfung für Erstellung des Typgutachten
87 wurde eine EWG Richtlinie bezüglich des Abgasverhaltens auch bei Motorrädern beschlossen.
Für künftige neue Typerstellungen war damit eine Prüfung des Abgasverhaltens erforderlich. In Deutschland war der Stichtag 1.1.1989 und ab da mußte für ein neues Typgutachten eine diesbezügliche Prüfung erstellt werden.
Für alle davor erstellten Typgutachten mußten aber keine nachträgliche Prüfung des Abgasverhaltens erstellt werden. Um das klar zu machen hat Honda den Zusatz bei den Ladenhüter XBRs in den Brief miteingestellt. Wenn ein Fahrzeug damit einmal erstzugelassen war hatte der Zusatz auch keine relevante Bedeutung mehr und deshalb braucht man sich bei einem schon mal zugelassenen Fahrzeug auch nicht mehr um den Erhalt des Eintrages zu bemühen, da ja eine Erstzulassung bereit war.
Auch bei einer Änderung der Motorleistung hätte das bei einem nach 1.1.1989 erstzugelassenen Probleme machen können, wenn nicht klar ist, daß das Typgutachten mit der anderen Leistung gleichfalls vor dem Stichtag erfolgt war.
Abgasuntersuchung (AU)
Die Abgasuntersuchungen sind bezogen auf Fahrzeuge festgelegt und an AUs im Motorradbereich hat 1989 auch noch keiner gedacht.
Bei der Festlegung ab wann Abgasuntersuchungen (also nicht Prüfung des Abgasverhaltens für die Erstellung des Typgutachtens) hat man einfach zufällig den Stichtag auf 1.1.1989 festgelegt und das Ganze ganz einfach ohne Ausnahme.
Also
Erstzulassung vor dem Stichtag =keine AU notwendig
nachher =AU
wer sich nochmal schlau lesen will zB. dekra oder zfs
Die geforderten 4,5 % CO sollten auch keine Hürde sein, bzw schafft jeder halbwegs vernünftig eingestellte Motor und wenn man wirklich höhere Werte hat, dann ist Änderungsbedarf nicht für den TÜV nötig, sondern eher auch damit der Motor vernünftig läuft.
Edit: ein paar kleine Doppeleien entfernt und Sinnverbesserungen eingefügt.
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