standlicht ?
- juergen
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standlicht ?
11 Mai 2006 10:23
habe mich neulich mit der elektrk meiner gb 500 beschäftigt.
dabei ist mir aufgefallen das dieses moped am scheinwerfer kein standlicht hat ??!! ist das richtig ?
wenn ja, dies ist doch gar nicht zulassig, oder gibt es irgendwo in den
papieren einen vermerk?
der scheinwerfer bietet ja schon technisch bedingt keinen platz für eine
standlichtbirne. was machen, wenn abends das abblendlicht ausfällt, nur
mit fernlicht fahren, oder nach amerikanischen beispiel die blinker als standlicht
umfunktionieren ?
danke juergen
dabei ist mir aufgefallen das dieses moped am scheinwerfer kein standlicht hat ??!! ist das richtig ?
wenn ja, dies ist doch gar nicht zulassig, oder gibt es irgendwo in den
papieren einen vermerk?
der scheinwerfer bietet ja schon technisch bedingt keinen platz für eine
standlichtbirne. was machen, wenn abends das abblendlicht ausfällt, nur
mit fernlicht fahren, oder nach amerikanischen beispiel die blinker als standlicht
umfunktionieren ?
danke juergen
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- Franz_vm
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Re: Re: standlicht ?
11 Mai 2006 10:49
Hallo Jürgen
normalerweise ist schon ein Standlicht im Haupscheinwerfer. Wurde wohl bei einer Ersatzbeschaffung Reflektor "wegrationasiliert".
Entweder
Rückbau auf original
weisse ultrahelle LEDs (mit Vorwiderstand) in Reflektor basteln
gelbe ultrahelle LEDs (mit Vorwiderstand) in Blinker basteln ( nicht TÜV-gerecht)
weissee ultrahelle LEDs (mit Vorwiderstand) in weissen Blinker basteln und gelbe Blinkerbirnen (Tüv-gerecht)
Standlicht separat installieren (sieht schrecklich aus)
Gruss
normalerweise ist schon ein Standlicht im Haupscheinwerfer. Wurde wohl bei einer Ersatzbeschaffung Reflektor "wegrationasiliert".
Entweder
Rückbau auf original
weisse ultrahelle LEDs (mit Vorwiderstand) in Reflektor basteln
gelbe ultrahelle LEDs (mit Vorwiderstand) in Blinker basteln ( nicht TÜV-gerecht)
weissee ultrahelle LEDs (mit Vorwiderstand) in weissen Blinker basteln und gelbe Blinkerbirnen (Tüv-gerecht)
Standlicht separat installieren (sieht schrecklich aus)
Gruss
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- Elmar
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Re: Re: standlicht ?
11 Mai 2006 11:15
Moin Jürgen,
also meine Clubbi hat (meine ich, grad nicht griffbereit) zwar ein Loch im Reflektor für die Standlichtbirne, aber keine Birne drin und auch keinen Stecker dafür am Kabelstrang.
Und das ist sehr wahrscheinlich original so, denn lt. Stromlaufplan ist soweit ich erinnere standlicht per Blinker vorgesehen. Ich guck heut abend mal nach. Müsste gesonderte stellung f. standlicht am Zündschloss sein. Ausserdem brennt das Fahrlicht auch permanent.
hab auch schon Clubbis ohne das birnenloch gesehen.
Evtl. verschiedene Varianten im Umlauf.
Wenns Dir zum glücklichsein fehlt, kauf Dir einen gebrauchten Reflektor von einer XBR und bau das um, sofern Du im Bordnetz strom und Schalt- /steckmöglichkeit dafür findest. Aber leg den anderen gut weg...
Zulässig ist das schon, denn das wurde immerhin ca. 1200 mal mit ABE versehen von Honda Deutschland.
Vermutlich müsste die Clubbi normalerweise sogar einen extra eintrag wegen § xyz Stvzo haben, dass nicht genügend schliessmöglichkeiten beim zündschloss gegeben sind. Bei meiner alten englischen? XL250R (Meilentacho) hatte ich das mal im Brief. Da musste man ernsthaft ein extra Kabel- oder Bügelschloss mit zum Tüv nehmen und am Moped drapieren, damit man durchkommt.
also meine Clubbi hat (meine ich, grad nicht griffbereit) zwar ein Loch im Reflektor für die Standlichtbirne, aber keine Birne drin und auch keinen Stecker dafür am Kabelstrang.
Und das ist sehr wahrscheinlich original so, denn lt. Stromlaufplan ist soweit ich erinnere standlicht per Blinker vorgesehen. Ich guck heut abend mal nach. Müsste gesonderte stellung f. standlicht am Zündschloss sein. Ausserdem brennt das Fahrlicht auch permanent.
hab auch schon Clubbis ohne das birnenloch gesehen.
Evtl. verschiedene Varianten im Umlauf.
Wenns Dir zum glücklichsein fehlt, kauf Dir einen gebrauchten Reflektor von einer XBR und bau das um, sofern Du im Bordnetz strom und Schalt- /steckmöglichkeit dafür findest. Aber leg den anderen gut weg...
Zulässig ist das schon, denn das wurde immerhin ca. 1200 mal mit ABE versehen von Honda Deutschland.
Vermutlich müsste die Clubbi normalerweise sogar einen extra eintrag wegen § xyz Stvzo haben, dass nicht genügend schliessmöglichkeiten beim zündschloss gegeben sind. Bei meiner alten englischen? XL250R (Meilentacho) hatte ich das mal im Brief. Da musste man ernsthaft ein extra Kabel- oder Bügelschloss mit zum Tüv nehmen und am Moped drapieren, damit man durchkommt.
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- mart!n
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Autor
Re: Re: standlicht ?
12 Mai 2006 06:02
ein standlicht ist meines wissens nicht zwingend vorgeschrieben.
ein zündschloß auch nicht.
oder schon mal ne olle XR mit zündschloß gesehen?
meine XBR hat weder das eine noch das andere. wegrationalisiert...
ein zündschloß auch nicht.
oder schon mal ne olle XR mit zündschloß gesehen?
meine XBR hat weder das eine noch das andere. wegrationalisiert...
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- Richard P
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Re: Re: standlicht ?
12 Mai 2006 09:06
Könnte es sein, das nur die von Honda D ab Winter-Frühjahr '92 verkaufte Clubbis mit neuen mit Standlicht versorgene Reflektoren ausgestattet wurden? (Sowie auch die aufgenietenes Blech-Typenschild am Rahmenrohr vorne rechts).
Mindestens meine von D gekaufte, graue Clubbi mit Ez Sommer '91 hätte auch keine Standlicht - was bei Erstprüfung hierzulande acceptiert wird, wenn es so in D vorher zugelassen gewesen war (!) So weit reicht der Power TÜVs also
(Die gelbe Standlicht in vornere Blinker hätte sie aber keineswegs acceptiert, hätte Ich das zum Inspektion verbunden, weil diese Licht als fehlerhafte Blinker angenommen wird).
Weil der original US Reflektor aber keine assymetrischen Lichtstrahlung besass, und die Glas über die Jahre auch etwas grau/unsichtbar bekommen war, hätte Ich es gegen ein von die deutsche Reflektoren mit Standlichtloch ausgetausch. Es gibt scheinbar (enschuldigung) mehr Licht auf die Strasse. Die Standlicht ist aber nicht verbunden geworden, weill keine Anschluss in Standlicht Leitungsnetz vorhanden ist, mMn. Und ist auch nur sehr selten wenn nie verwendbar.
Bluurp, bluurp
Mindestens meine von D gekaufte, graue Clubbi mit Ez Sommer '91 hätte auch keine Standlicht - was bei Erstprüfung hierzulande acceptiert wird, wenn es so in D vorher zugelassen gewesen war (!) So weit reicht der Power TÜVs also

Weil der original US Reflektor aber keine assymetrischen Lichtstrahlung besass, und die Glas über die Jahre auch etwas grau/unsichtbar bekommen war, hätte Ich es gegen ein von die deutsche Reflektoren mit Standlichtloch ausgetausch. Es gibt scheinbar (enschuldigung) mehr Licht auf die Strasse. Die Standlicht ist aber nicht verbunden geworden, weill keine Anschluss in Standlicht Leitungsnetz vorhanden ist, mMn. Und ist auch nur sehr selten wenn nie verwendbar.
Bluurp, bluurp
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- Jörg
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Re: Re: standlicht ?
12 Mai 2006 21:24
Ich hab das Standlicht bei mir nachträglich, in die dafür vorhandenen Öffnung, angebracht. Der einzige Grund dafür war, das ich die Öffnung im Reflektor nicht schön fand. Die passende Glühlampenfassung dafür hab ich mir bei Honda, als XBR-Ersatzteil bestellt.
Bei dem XBR bzw. Clubbi Reflektor von einer Lichtverteilung zu sprechen ist ziemlich weit hergeholt, egal ob Europäisch oder Amerikanisch.
Gruß
Jörg
Bei dem XBR bzw. Clubbi Reflektor von einer Lichtverteilung zu sprechen ist ziemlich weit hergeholt, egal ob Europäisch oder Amerikanisch.
Gruß
Jörg
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- choice
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Re: Re: standlicht ?
13 Mai 2006 00:31
@jörg: nicht professionell werden! willst du uns profesionalisieren?
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- Detlef
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Re: Re: standlicht ?
13 Mai 2006 08:58
@Jörg: Unter der Sitzbank sieht es auch nicht schön aus, doch wen stört es ? Grüssle
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- Elmar
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Re: Re: standlicht ?
13 Mai 2006 10:03
@Mart!n:
also im Brief meiner ich glaub englischen 1982er? XL250R MD03 stand im Wortlaut:
"Fz.entspr. Hinsichtlich 1000 Schliessmöglichkeit nicht §38a Stvzo* Aufl. ert.gg.unbef. Benutz. zus. Sich.Schloß mitf.*
Bei der Vollabnahme damals musste ich ein extra Schloss dabei haben. Und obwohl der Schlüssel so lang wie der der (späteren) Clubbi war, hat mir Honda Deutschland auf Anfrage, ob ich das nicht streichen lassen kann, weil "Zündschloss müsste doch reichen" nur abschlägig geantwortet. Das Schreiben hab ich noch irgendwo.
Also kein witz.
den §38a gibts auch noch:
Guckst Du hier:
www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_38a.php
allerdings war da mal ne Änderung, aber für unsere alten kisten gilt das alte weiter:
"§ 38a Abs. 2 (Sicherung von Krafträdern gegen unbefugte Benutzung)
ist spätestens ab 1. Oktober 1998 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Krafträder anzuwenden. Auf Krafträder, die vor dem 1. Oktober 1998 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 38a in der vor dem 1. September 1997 geltenden Fassung anwendbar. "
Nachricht bearbeitet (05-13-06 10:10)
also im Brief meiner ich glaub englischen 1982er? XL250R MD03 stand im Wortlaut:
"Fz.entspr. Hinsichtlich 1000 Schliessmöglichkeit nicht §38a Stvzo* Aufl. ert.gg.unbef. Benutz. zus. Sich.Schloß mitf.*
Bei der Vollabnahme damals musste ich ein extra Schloss dabei haben. Und obwohl der Schlüssel so lang wie der der (späteren) Clubbi war, hat mir Honda Deutschland auf Anfrage, ob ich das nicht streichen lassen kann, weil "Zündschloss müsste doch reichen" nur abschlägig geantwortet. Das Schreiben hab ich noch irgendwo.
Also kein witz.
den §38a gibts auch noch:
Guckst Du hier:
www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_38a.php
allerdings war da mal ne Änderung, aber für unsere alten kisten gilt das alte weiter:
"§ 38a Abs. 2 (Sicherung von Krafträdern gegen unbefugte Benutzung)
ist spätestens ab 1. Oktober 1998 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Krafträder anzuwenden. Auf Krafträder, die vor dem 1. Oktober 1998 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 38a in der vor dem 1. September 1997 geltenden Fassung anwendbar. "
Nachricht bearbeitet (05-13-06 10:10)
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- Jörg
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Re: Re: standlicht ?
13 Mai 2006 18:57
@Detlef, mich hat das ganze geraffeldort gestört und darum hab ich dort aufgeräumt. Nu ist schön ordendlich.
Gruß
Jörg
Gruß
Jörg
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