TÜV abgelaufen, abmelden etc

  • Helmut
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Re: Inside Hondatanks

13 Nov. 2003 14:37
#8708
Dem Glücklichen, dem das Schicksal es vergönnt hat, auf Soichiros elysischen Gefährten das Diesseits zu durchmessen sei gesagt:
Soweit die Unterirdischen den Edlen Tribut zollen, indem sie das für deren Vortriebskraft notwendige Elixier aus dem Hades entlassen, ist dessen wohlgeformtes ferromagnetisches Vorratsgefäß, in dem es gar lieblich im Schritt gluckert, an seiner inneren Wandung mit einer Schicht edelsten Phosphats überzogen.
Und deshalb platzt da nichts ab, wenn man ein Gefährt von Honda San fährt !

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  • Thomas Hammer
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Re: Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc

14 Nov. 2003 12:45
#8713
Genau so isses Helmut!
Eine weiße Schicht im Tank ist jedenfalls nicht auf Soichiros Mist gewachsen.
Ob eine Phosphatierung eine Beschichtung ist, oder eine chemische Oberflächenbehandlung ist ja auch wurscht.
Gruß an alle Privatfahrer ohne Kennzeichen.
Thomas.

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  • mart!n
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Re: Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc

14 Nov. 2003 22:51
#8718
gruss vom rote-nummer-besitzer...:-)

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  • inko gnito
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Re: Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc

18 Nov. 2003 11:16
#8741
@ helmut: ich verneige mich in demut und danke für die erleuchtung!

mfg

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  • Thorsten
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Re: Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc

24 Nov. 2003 15:13
#8801
Moin,

sorry daß ich dieses eingeschlafene Thema wieder aufwecke, aber eine Frage geht mir nicht aus dem Kopf:
Daß man mit nicht zugelassenem oder nicht sicherem Fahrzeug auf privatem, nicht abgesperrten Grund nicht _fahren_ darf ist einleuchtend, siehe das Beispiel mit dem Briefträger zB.Aber warum bezieht sich das auch auf _stehende_ Fahrzeuge? Ich denke da an Autohändler, die hordenweise nicht zugelassene Gebrauchtwagen öffentlich stehen haben, also auf einem Platz vor ihrem Laden ohne Zaun drum. Da kommt doch auch kein Sheriff auf die Idee, einen Neon-Zettel auf die Windschutzscheibe zu kleben, die Beseitigung zu fordern und das Ordnungsamt einzuschalten...

Zum ursprünglichen Thema: in Herne gab es mal einen provisorischen "Vorführschein" (oder so ähnlich), für abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV. Damit konnte man ein Kennzeichen beantragen und hatte etwas Zeit für die Plakette und evtl Probefahrten. Allerdings sollte man sich damit keine zig Wochen Zeit lassen und ausgiebig in Urlaub fahren... Diese kundenfreundliche Regelung ist leider abgeschafft, man muss also einen Transporter oder rotes Kennzeichen besorgen, schade.
Die dann nötige Vollabnahme ist eine rein formale Angelgenheit und kostet kaum mehr als eine normale HU - Zitat DEKRA-Prüfer "... da prüfe ich doch auch nix anderes als bei einer HU, die Sicherheit muss schliesslich die gleiche sein..."

Gruss vom Rhein-herne-Kanal
Thorsten

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  • Thomas Hammer
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Re: Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc

24 Nov. 2003 15:27
#8802
Hallo Thorsten,
so ähnlich sehe ich das auch.
Das gute an dem Thread ist, dass wir herausgefunden haben, dass sich hier im Forum keiner aus der "grünen Zunft" versteckt.
Wir erklären das Forum hiermit zur
- Schnittlauchfreien Zone-.
Gruß Thomas

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  • graf, para
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Re: Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc

25 Nov. 2003 12:35
#8803
vielleicht sollte ulf mal die im bußgeldbescheid aufgeführten §§ nennen und ein anderer den wortlaut, dann könnten wir ja klarheit gewinnen über die abgefahrenen reifen (ob die auch schon im stand verboten sind)

mfg

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  • Ulf
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Re: Re: TÜV abgelaufen, abmelden etc

25 Nov. 2003 13:14
#8804
Hai,bin grad im Büro.
Werd heut abend mal die §§ nennen.
Gruß
Ulf

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