neue Reifen für 2021
- dustyfoot
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neue Reifen für 2021
11 Feb. 2021 16:33brauche dieses Jahr einen neuen Satz Reifen.
Bisher hatte ich den Bt45 drauf und war eigentlich auch zufrieden.
Nun gibt es seit letztem jahr den Nachfolger Bridgestone Battlax BT46.
Hat den schon jemand gefahren von euch und möchte kurz darüber berichten?
Wie schlägt sich der Conti Radialreifen im Vergleich?
Gruß
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- sus
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Re: neue Reifen für 2021
11 Feb. 2021 18:49Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Armin
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Re: neue Reifen für 2021
13 Feb. 2021 15:14Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- dustyfoot
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Re: neue Reifen für 2021
16 Feb. 2021 09:45War gerade auf der Conti Seite und dort ist für die XBR der ContiRoadAttack 2 / ContiClassicAttack geführt.
Wird also der Conti werden. Vielen Dank euch.
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- twinronny
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Re: neue Reifen für 2021
16 Feb. 2021 11:20So hat man eine neue Gelddruckmaschine geschaffen.
Gruß
Ronald
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- dustyfoot
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Re: neue Reifen für 2021
16 Feb. 2021 14:48eingetragen sind:
vorne: 100/90 R18 56S
hinten: 110/90 R18 61S
der Conti hat identische Dimensionen nur einen anderen Geschwindigkeitsindex "V", welcher höher liegt als der eingetragene..
Nach meinem Wissenstand trifft die Eintragungspflicht nur Reifen die von den eingetragenen Dimensionen abweichen. zB. eingetragen 60er Höhe, Reifen gibt es aber nur noch in 70er Höhe. Für diese Änderung gab es früher die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller, welche jetzt nicht mehr ausreicht.
Ändert sich allerdings nur der Geschwindigkeitsindex (zum besseren) sehe ich keinen Bedarf die neuen Reifen eintragen zu lassen?! oder bin ich auf dem Holzweg??!
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- twinronny
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Re: neue Reifen für 2021
16 Feb. 2021 17:05Man spricht nicht umsonst von der TÜV Mafia.
Gruß
Ronald
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- Andreas_NRW
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Re: neue Reifen für 2021
16 Feb. 2021 17:29dustyfoot schrieb: trifft das auch auf die xbr zu?
eingetragen sind:
vorne: 100/90 R18 56S
hinten: 110/90 R18 61S
der Conti hat identische Dimensionen nur einen anderen Geschwindigkeitsindex "V", welcher höher liegt als der eingetragene..
Nach meinem Wissenstand trifft die Eintragungspflicht nur Reifen die von den eingetragenen Dimensionen abweichen. zB. eingetragen 60er Höhe, Reifen gibt es aber nur noch in 70er Höhe. Für diese Änderung gab es früher die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller, welche jetzt nicht mehr ausreicht.
Ändert sich allerdings nur der Geschwindigkeitsindex (zum besseren) sehe ich keinen Bedarf die neuen Reifen eintragen zu lassen?! oder bin ich auf dem Holzweg??!
???wo steht da in den von Dir zitierten Reifendimensionen was von einer 60er oder 70er ?höhe?
Nach meinem Verständnis gib es keine „Freigaben“ mehr für Reifen die den in den Papieren definierten Dimensionen entsprechen wenn eben dort nicht ein i BESTIMMTER Reifentyp/Hersteller eingetragen ist.
Also, nur Abmessungen in den Papieren bedeutet FREIE Wahl von Hersteller und Ausführung solange die Reifen mindestens den genannten Anforderungen entsprechen.
Ein „Überschreiten“ der geforderten Traglast- und Geschwindigkeits-Spezifikationen ist erlaubt.
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- twinronny
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Re: neue Reifen für 2021
16 Feb. 2021 18:12Gruß
Ronald
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- twinronny
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Re: neue Reifen für 2021
16 Feb. 2021 18:54Nun wunder ich mich gerade etwas warum Radialreifen eingetragen, aber Bridgestone Diagonalreifen drauf sind.
Gruß
Ronald
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- clubman*
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Re: neue Reifen für 2021
17 Feb. 2021 20:22Oskar mit :gb: aus Dortmund

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- XBeRt Haan
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Re: neue Reifen für 2021
17 Feb. 2021 20:45Zur allgemeinen Verwirrung bzw. als ehrlich gemeinter Vorschlag : auf meiner XBR habe ich ab 2015 Dunlop Arrowmax Streetsmart gefahren, nachdem ich mit ihnen auf meiner W 650 gut klar gekommen war. Habe es bis zum Verkauf der XBR im Herbst auch nie bereut und würde sie auf 'ner XBR auch wieder fahren.
Eingetragen bei 'meiner' XBR sind 100/90-18 56 S bzw. 110/90-18 61 S. - Die Streetsmart hatten in der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Bezeichnungen ...-18 M/C 56 H TL bzw ...-18 M/C 61 H TL
Gruß
XBeRt Haan / Dieter
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- uwg65
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Re: neue Reifen für 2021
19 Feb. 2021 10:29Fazit: Toller kurvengängiger Reifen.
Dennoch bin ich 2020 auf Metzeler Roadtec 01 umgestiegen.
Bei der ersten Probefahrt bin ich nach wenigen Kilometern umgedreht und habe die Fahrt abgebrochen. Im Gegensatz zum Dunlop fährt der Metzeler wie ein langes fettes Holzbrett. Bitte nicht falsch verstehen, daß vermittelt einen sehr spurstabilen Lauf der Motorrades, ist aber erst nach einer Eingewöhnunszeit erfahrbar. Im direkten Vergleich nach dem Wechsel ist das wie ein Schlag vor's Gesicht. Ich hab echt gedacht, ich hätte etwas falsch zusammengebaut.
Trotz der wenigen, virusbedingten, Kilometern(keine 2000), läßt sich sagen, daß der Metzeler ein Tourenreifen für die lange Fahrt ist. Völlig unspektakulär ohne Aufforderung zur Beobachtung des Fahrverhaltens fährt das Mopped seine Bahn. Sogar längeres Rumspielen am Navi fällt nicht negativ auf. Auf der Bremse ohne Probleme, bei Nässe nichts zu spüren, Top Job von Metzeler !
Einzig die Hausstrecke geht nicht mehr so kurvig, der Dunlop ist noch im Kopf ...
Zu der leidigen Thematik HU und neue Reifen auf unseren nicht EU-homologierten Fahrzeugen, läßt sich nur sagen: Sauerei !
Diese Fahrzeuge sind mit Reifenvorgaben dem KBA vorgeführt worden, die bis jetzt min. 2x abgeändert worden sind. Eigentlich tritt hier der Bestandsschutz ein, nur ist versäumt worden in diese Neuerungen reinzuschreiben, daß ältere Fahrzeuge von diesen Änderungen profitieren ohne eine Abänderung der Zulassungen zu benötigen.
Dies wurde im Sinne des Kommerz geflissentlich versäumt.
Jetzt stehen wir vor der Problematik, daß die gesamte Reifenbennenung auf der seitlichen Flanke in den Zulassungsdokumenten eingetragen sein muß. Dies scheitert schon daran, daß die Bezeichnung M/C angibt, daß es sich um Motorradreifen handelt.
Diese Eintragung fehlt in den alten ABE-Homologationen ganz, damals kam wohl niemand auf die Idee Autoreifen auf ein Motorrad zu montieren. Zu erwähnen seien hier höchstenfalls die Gespanne, die sind aber sowieso 2-spurige Fahrzeuge und somit raus.
Der Oberhammer ist jedoch, daß wir jetzt alle Young-/ Oldtimerfahrer gezwungen sind die neuen Reifen im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen zu lassen. Und das bei einem Fahrzeug, daß ohne Reifenpaarbindung seitens der Herstellers eine nationale Zulassung erlangt hat !!! Und bei jedem Wechsel des Reifens, sei es durch Nachfolgetyp oder gar Markenwechsel !!! Und die vorherige Eintragung verliert ihre Zulässigkeit, nur die letzte Einzelabnahme ist gültig, wieder zurück ist nicht möglich ohne erneute Abnahme.
Es bleibt momentan nur die Möglichkeit die Dampfkesselprüfer nicht mit einer HU zu betreuen und sich an einen Mitbewerber im Prüfgeschäft zu wenden, wobei hier rot vorzuziehen ist. Wie lange noch, wird sich zeigen.
Absoluter Oberhammer hoch 2 ist dabei, daß das eine nationale Sichtweise der EU-Vorgaben ist !!! In der EU geben nicht einmal die ansonsten überkorrekten akzentbehafteten Alpenbewohner da was drauf.
Gruß an die Gemeinde.
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