Kleine Felgenkunde
- botbike
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Kleine Felgenkunde
07 Aug. 2015 18:19
Hallo zusammen,
lt. Wiki hat die GB 500 Felgengröße vorn: 2.15 x 18 , gleiche Maße haben die Felgen von den XBR die bei mir rumstehen (Comstar + Speiche). Sind die Vorderräder von GB und XBR identisch? Eventuell könnte ich ein Speicherad vorne von einer Clubbie kriegen, würde es dann an einer XBR montieren wollen ...
Viele Grüße
Kai
lt. Wiki hat die GB 500 Felgengröße vorn: 2.15 x 18 , gleiche Maße haben die Felgen von den XBR die bei mir rumstehen (Comstar + Speiche). Sind die Vorderräder von GB und XBR identisch? Eventuell könnte ich ein Speicherad vorne von einer Clubbie kriegen, würde es dann an einer XBR montieren wollen ...
Viele Grüße
Kai
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- Harri
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Re: Re: Kleine Felgenkunde
07 Aug. 2015 20:23
Die Clubbi- Nabe hat sogar die gleiche Nummer.
Wenn Dich bei gleicher Dimension die andere Teilenummer der Felge nicht stört, sind die Dinger funktionell gleich, bzw auch in der xbr fahrbar.
Bzgl der Eintragerei ist es grenzwertig, solange man nicht genau weiß, was in der ABE steht.
Das gilt für alle xbrs auch mit originalen xbr Laufrädern, egal ob jetzt bei einem Speichenmodell Comstars oder bei einem Comstarmodell Speichenräder verwendet werden sollen. Wenn Comstarräder und Speichenräder allgemein in der ABE erwähnt sind, ist es überhaupt kein Problem.
Wenn nicht, dann müßte eigentlich jeder, dessen Fahrgestellnummer nicht PC157******** oder PC158******** lautet, Speichenräder eintragen lassen oder ersatzweise eine Bescheinigung der Gleichwertigkeit des Fahrzeugherstellers mitführen.
und die Leute mit PC157******** oder PC158******** die Comstars eintragen lassen oder ersatzweise eine Bescheinigung der Gleichwertigkeit des Fahrzeugherstellers mitführen.
Macht natürlich keiner, aber Du wolltest es ja wohl genau wissen.
Wenn Dich bei gleicher Dimension die andere Teilenummer der Felge nicht stört, sind die Dinger funktionell gleich, bzw auch in der xbr fahrbar.
Bzgl der Eintragerei ist es grenzwertig, solange man nicht genau weiß, was in der ABE steht.
Das gilt für alle xbrs auch mit originalen xbr Laufrädern, egal ob jetzt bei einem Speichenmodell Comstars oder bei einem Comstarmodell Speichenräder verwendet werden sollen. Wenn Comstarräder und Speichenräder allgemein in der ABE erwähnt sind, ist es überhaupt kein Problem.
Wenn nicht, dann müßte eigentlich jeder, dessen Fahrgestellnummer nicht PC157******** oder PC158******** lautet, Speichenräder eintragen lassen oder ersatzweise eine Bescheinigung der Gleichwertigkeit des Fahrzeugherstellers mitführen.
und die Leute mit PC157******** oder PC158******** die Comstars eintragen lassen oder ersatzweise eine Bescheinigung der Gleichwertigkeit des Fahrzeugherstellers mitführen.
Macht natürlich keiner, aber Du wolltest es ja wohl genau wissen.
Ein wahrer Besserwisser weiß es einfach besser.
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