Stahlflex von LSL

Stahlflex von LSL

11 Mai 2013 19:18
#52709
Hallo Leute,
bin doch die Tage in eine Kontrolle geraten und die grün/weißen haben bemängelt das ich keine ABE für meine LSL Stahlflecksbremsleitung habe. Kann mir einer einen Tip geben wie ich da ran komme? Irgendwie bekomme ich das nicht hin auf der Internetseite von LSL.

Danke für eure Hilfe!

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Re: Re: Stahlflex von LSL

12 Mai 2013 18:16
#52721
Ich könnte dir nur nen Brief mit ner eingetragener Spiegler bzw. SBT (müsste auch Spiegler sein) anbieten. LSL hätte ich nur ne Lenkereintragung anzubieten. Kontakt per Mail bei LSL mal versucht?

Wenn du keine ABE bekommst, würde ich aber eher ne neue Leitung mit ABE verbauen als die Behördenwege auf mich zu nehmen, um die vorhandene einzutragen. Preislich dürfte das fast aufs Gleiche rauskommen ;-)

Hast du ne Mängelkarte oder nur nen freundlichen Hinweise bekommen?

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Re: Re: Stahlflex von LSL

12 Mai 2013 18:44
#52722
Ich hab eine Mängelmeldung über nicht mitgeführte Papiere bekommen und soll die ABE innerhalb 3Wochen bei der Polizei vorzeigen.
Werde mal eine Mail zu LSL schicken.

Vielen Dank,
ciao, Roland

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Re: Re: Stahlflex von LSL

12 Mai 2013 20:31
#52723
Vielleicht kannten die Polizisten sich aus.
Der LSL Lenker kann eine ABE haben, das hat den Sinn, wenn man die Böcke von einem anderen Hersteller verwendet, kann man den Lenker da auch nutzen.

Zum LSL Kit
LSL stellt selber keine Bremsleitung her und kauft von verschiedenen Bremsleitungsherstellern längere Bremsleitungen zu und liefert die im Kit mit.
In der Beschreibung zum Kit auf der LSL Seite steht, daß eine längere Bremsleitung erforderlich ist und daß Eintragung nach Paragraph 19.3 erforderlich ist. Da aber verschiedene Bremsleitungshersteller dem Kit beigelegt werden können, muß der Eintrager diese auch mit eintragen.

Eine ABE zu einer Bremsleitung gilt erstmal nur für ein unverändertes Fahrzeug, aber erst Recht nicht, wo der Hersteller der Böcke eine längere Bremsleitung im Gutachten als notwendig fordert. Gemeinerweise nennt er im Gutachten noch nicht mal, um wieviel länger die sein soll.

Ich kann wirlich nichts dafür und das Ganze hört sich realitätsfremd an, aber ist leider so. Wenn Du Pech hast und derjenige ein Fass aufmachen will, hängst Du mit Fahren ohne Betriebserlaubnis am Haken. Vor 30 Jahren habe ich für so eine ähnliche Nummer mal 150 DM plus 3 Punkte bekommen. Das ist bei mir mit ein Grund, wieso ich seitdem alles, was sich im entferntesten eintragen läßt, dann auch eintragen lasse.

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Re: Re: Stahlflex von LSL

13 Mai 2013 08:25
#52726
Ich empfehle STVZO §19. Liest sich sperrig, hilft aber. Zusammengefasst: Ist es eine EG-BE muss kein Dokument mitgeführt werden. Das lässt sich, daraus ableiten, dass in allen anderen Fällen das Mitführen explizit verlangt wird.

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Re: Re: Stahlflex von LSL

15 Mai 2013 12:38
#52730
moin,
schon weitergekommen?
.
Wenn am Knickschutz der Leitung die KBA 61124 eingeprägt ist kann ich Dir gern eine ABE zwecks Vorführung leihen.
.
...wäre aber wohl zu schön ....
.
Gruß
ralf

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Re: Re: Stahlflex von LSL

15 Mai 2013 15:53
#52734
Wenn es so wäre, findet er sie im Netz, um festzustellen, dass er sie nicht braucht!

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