Rückrüstung auf 44 PS
- uwbcolex
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Rückrüstung auf 44 PS
11 Dez. 2007 16:06Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vor 2 Jahren habe ich für meine Tochter die XBR auf 25 Kw rückgerüstet. Durch einen Gasanschlag von Alpha. Mit Ein/Umtragung im Brief etc. Nun nach Ablauf der 2 Jahre soll wieder auf 32 KW rückgerüstet werden. Jetzt kommt der TÜV Prüfer auf die Idee und verlangt eine Bescheinigung von Honda über die Reifen. Da die Höchstgeschwindigkeit laut Brief 175 km/h beträgt und die Reifen Battlax BT 45 F M/C "nur" bis 180 km/h zugelassen seinen. Mein Argument vorher sei es doch auch eingetragen gewesen, zählt nicht. Ebenso das doch noch 5 km/h Luft seinen, auch egal. Die Differenz müsste grösser sein.
Wer kann hier helfen, Bescheingung der Reifen, oder wer weis sonst einen Rat ?
Es grüßt ein Vater der die Tochter wieder auf das Motorrad bekommen möchte. Gruß Uwe
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- Kaffeeröster
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
11 Dez. 2007 17:20Gruß, Ulrich
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- chromy
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
11 Dez. 2007 18:24in welchem Bundesland wohnt Ihr?
Ich schliesse mich Ulrich an , wechsel den Pruefer und den Pruefort, evt. auch die Pruforganisation . In einem aehnlichen Fall habe ich persoenlich mich mal an den Vorgesetzten eines Pruefers gewandt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestartet , das war allerdings noch zu der Zeit als der TUV noch ein Monopol hatte .
besorge dir doch von Bridgestone oder Honda die Freigabe Bescheinigung fuer die Reifen . Bei unseren beiden XBR , '86 und '88 sind uebrigens auch S Reifen eingetragen .
Gruss Chromy
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- choice
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
11 Dez. 2007 18:50Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Fossy
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
11 Dez. 2007 21:23Korrekt ist, das Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 175KM/H mit Reifen klassifiziert werden die einen höheren Geschwindigkeitsindex als "S:180Km/H" besitzen, in diesem Fall "T:190"entspricht einer Höchstgeschwindigkeit von 181,3Km/H. So jetzt seid Ihr drann: "Dreisatz" 180Km entspricht... Ihr seht, so einfach ist es. Mehr braucht der Prüfer nicht zu wissen, dann kann er auch alle Geschwindigkeitsbereiche errechnen,glaubt mir. Daß aber in der Grund ABE Nr. D861 der PC 15 nur die Geschwindigkeitsklasse "S" gefordert ist, kann man nur mit Gesprächen mit dem freundlichen aaP/aaS klarstellen.Nur wenn man miteinander spricht- kann man auf einen Nenner kommen. Denn Sachverständige sind auch nur Menschen- müssen allerdings auch entscheiden ob es auf Leben oder Tod ankommt. So jetzt habe ich mich genug geärgert ! Ach Johannes, hast Duuuuuuuuu
gaaaaaar keine Zeit mal einen schönen Bericht über den wunderschönen Campingplatz und über das wunderschöne Wetter beim Treffen ( im Thüringer Wald ) du weißt schon... zu schreiben, oder weißt Du gar nichts mehr davon. Wie können wir Dich und Anja motivieren ? Ach- und Sabine S. aus HH, hast Du Deinen Gepäckträger schon angebaut, die Nordlichter wollen nämlich nächstes Mal den Johannes und der Anja und den anderen fleißigen Helfern mal so richtig zeigen wie man bei uns so feiert, denn letztes Mal hatte ich ja nur mal geschnüffelt, was Ihr für Rocker seid und ich hatte vorsichtshalber einen Kollegen mit seiner BMW mitgebracht, damit wir schnell flüchten können, aber mitnichten mußte ich feststellen sehr viele nette Damen und Herren, klasse, und einen Berliner der auf der Suche nach einem GB500 Heckaufkleber war, der mir alte Tüv-Geschichten und Fahrschulannekdoten erzählte. Es war für mich eine tolle Zeit! Ich wünsche Euch allen eine wunderschöne Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest, ich hoffe, daß Euch der Weihnachtsmann (für Johannes: Weihnachtsmann= Christkind) schöne Geschenke bringt, damit der Tüv / die DEKRA nächstes Jahr ganz viele Aufträge und Abnahmen bekommt. PS.:Wir in Hamburg und Norderstedt kennen unsere Motorradkunden,halten Kontakt und erkennen sie in der Regel wieder,weil wir uns Mühe geben, aber auch unsere Kunden geben sich Mühe und sind uns aufgeschlossen, wenn irgendetwas nicht verstanden wird, setzt man sich zusammen hin und erklärt sich,dann müsten solche Zeilen ganz oben hier nicht mehr stehen. Also in diesem Fall ist Geschwindigkeit "S" korrekt und wird von der Masse der Abnehmer auch so akzeptiert. Frohe Weihnachten Euer Michael Kretschmann, Tüv Nord Mobilität Hamburg
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
11 Dez. 2007 23:14Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- HarriS
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Re: ich will nur alles korrekt haben
11 Dez. 2007 23:59Muß ich jetzt wirklich bei sechs von sieben Briefen H- Bereifung eintragen lassen.
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- Elmar
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
12 Dez. 2007 12:22Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Franz_vm
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
12 Dez. 2007 17:10Wie soll denn die Regelung sein
175 +5%= 175+8,75=183,75
190 -5%=180,50
oder was nun?
Mal anders herum gefragt, ist es nicht verboten (in Deutschland) schneller als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit zu fahren bzw. verliert man nicht die Betriebserlaubnis, wenn man ein KFZ ausserhalb der eingetragenen Spezifikationen betreibt?
Ergo passen Reifen mit Index S, weil ja bei schneller als 180 eh keine Betriebserlaubnis mehr da ist und dort kann ich auch keine Reifen mit höherem Index eintragen.............
Zudem möchte ich den sehen der auf unserem Hobel länger als 15 Minuten über 180 km/h fährt.
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- Johannes
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
12 Dez. 2007 22:39Bin halt viel unterwegs und hab noch nicht mal meine Schneeketten ordnungsgemäß am Gespann angebracht......
Und überhaupt was soll ich jetzt mit den Reifen machen, wenn meine XBR die 200 knackt?
Ich arbeite gerade am Biotuning und will nächstes Jahr wieder mit meiner schlüpfrigen Lederkobmi unterwegs sein....
Bei all den schlüpfrigen Gedanken ...
Nein nein ich bin schon Motiviert mal einen Bericht zu machen...
Johannes
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- Hans
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
13 Dez. 2007 14:19Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Rückrüstung auf 44 PS
13 Dez. 2007 16:06für 150 geht auch winterreifen aufziehen und Geschw.index auf den Tacho kleben, am besten in Bereich über 150, wird eh nicht gebraucht dann...
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